Die Polizei Münster weigert sich ihre eigenen Beschlüsse umzusetzen, wenn es um personengebundene Daten zu politischen Aktivist_innen geht. Im konkreten Fall hatte sie einer Atomkraftgegnerin den bundesweit einsehbaren personengebundenen Hinweis „Straftäter links motiviert“ zugewiesen. Die Aktivistin hatte sich dagegen gewehrt und vom Datenschutzbeauftragten der Behörde selbst Recht bekommen (siehe auch diesen Bericht). Ihr wurde im Juli 2014 per Bescheid des Polizeipräsidiums Münster zugesichert, die Daten zu ihrer Person würden umgehend gelöscht werden. Wie sich nun herausstellte ein Trugschluss. Mittlerweile will die Behörde nichts mehr von Ihrer eigenen Beurteilung des Falls wissen und weigert sich, die Daten zu löschen. Die Betroffene legte jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster ein, um gegen die immer wieder stattfindende diskriminierende polizeiliche Datensammlung vorzugehen.
Im Rahmen der Polizeimesse IPOMEX in Münster im Jahr 2013 gab es Proteste gegen Polizei- und Staatsgewalt, an denen sich auch die betroffene Person beteiligte. Von der Polizei Münster wurde ihr auf ein Auskunftsersuchen hin mitgeteilt, dass im Rahmen dieses Protests ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet wurde und ein personengebundener Hinweis „Straftäter links motiviert“ in den polizeilichen Informationssystemen des Landes NRW und des Bundes gespeichert wurde.
Das Ermittlungsverfahren wurde nach kurzer Zeit eingestellt, weil offensichtlich kein Hausfriedensbruch vorlag. Die Betroffene forderte daraufhin die Polizei auf, den zugehörigen Hinweis auf ihre Person zu löschen, auch aus dem Grund heraus, dass ein derartiger Hinweis eine Stigmatisierung darstellt und bei Polizeikontrollen regelmäßig zu weiteren Grundrechtseinschränkungen wie Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen führt.
Zunächst bearbeitete die Polizei den Löschantrag Monate lang gar nicht, nach einigem Hin- und Her erging dann im Juli 2014 ein Bescheid, dass dem Antrag stattgegeben würde und “sämtliche suchfähig angelegten Daten und Akten” zu der Aktivistin gelöscht werden sollten. Sie selbst wies die Polizei Münster noch darauf hin, dass die Löschung auch an übergeordnete Behörden wie das Bundeskriminalamt und Polizeisysteme weiter geleitet werden müsse. Daraufhin erklärte sich die Polizei Münster für nicht mehr zuständig, der Antrag werde dem LKA zugeleitet. Dieses hatte dann auch die Akten, im Januar 2014 erklärte das LKA aber wieder, die Akte sei jetzt wieder bei der Kreispolizeibehörde Münster und diese als Datenbesitzer zuständig. „Diese Hin- und Herschieberei meiner Daten, bloß um sie nicht löschen zu müssen und mich weiter bei Polizeikontrollen diskriminieren zu können, zeigt wie die Polizei mit politisch missliebigen Menschen umgeht.“ erklärt die Betroffene dazu.
Noch erstaunter war sie nach der Aufforderung an die Polizei Münster die Daten endlich gemäß dem Bescheid aus dem Juli 2014 zu löschen: Die Polizei Münster, vertreten durch den Datenschutzbeauftragten Herrn Schoppenhorst teilte ihr im Februar 2015 schließlich mit, dass sie beabsichtigte, den Löschantrag abzulehnen. „Die Polizei interessiert sich also offensichtlich nicht für die Rechts- und Bestandskraft ihrer früheren Bescheide, wenn sie ihr nicht passen. Stattdessen wird weiter gespeichert und Rechte von Betroffenen mit Füßen getreten. Eine wirksame, unabhängige Kontrolle gibt es nicht. Alleine deshalb wäre es gut, wenn es in diesem Jahr wieder Proteste anlässlich der Polizeifachmesse IPOMEX geben würde“, erklärt die Betroffene weiter, „Ich werde indes weiterhin gegen die Speicherung meiner Daten kämpfen und habe gerade beim Verwaltungsgericht Münster Klage eingelegt um die Polizei zu verpflichten, ihrem Bescheid nachzukommen und die Daten zu löschen.“