Bei einem schon ein paar Jahre zurückliegenden Fall stellte sich nach einem Auskunftsersuchen heraus, dass BKA und die italienische Polizei DIGOS Informationen über den Betroffenen ausgetauscht hatten. Damit eine gerichtliche Überprüfung nicht möglich war, löschte das BKA den entsprechenden Datensatz im laufenden Verfahren.
2007 hatte der Betroffene Auskunftsersuchen unter anderem ans BKA gestellt.
Vom BKA erhielt der Betroffene nach fast einem Jahr die Information, dass zwar Daten über ihn gespeichert seien, diese allerdings wegen „Quellenschutz“ (sprich: Informantenschutz) nicht offengelegt würden. Zwar hätte er das Recht, über ihn gespeicherte Daten zu erfragen, doch wiege in seinem Fall das Geheimhaltungsinteresse der speichernden Behörde höher.
Lediglich zwei Hinweise wurden mitgeteilt:
- Die italienische politische Polizei DIGOS hatte dem BKA von der Durchführung einer Infoveranstaltung in Turin über die Mobilisierung gegen den G8 in Heiligendamm berichtet. Der Betroffene hätte dort zu Straftaten aufgerufen. (Zum Hintergrund: Die besagte Veranstaltung am 11. Juli 2006 in Turin wurde sehr offensichtlich von der Zivilpolizei observiert. Tagsüber hielten sich Beamte in der Nähe des Hauses auf, nachts wurden Besucher und Referent auf dem Heimweg 20 Minuten lang von der DIGOS kontrolliert).
- Das BKA hat daraufhin der italienischen DIGOS übermittelt, dass es einen Eintrag in der deutschen Polizeidatenbank INPOL-Neu über einen Hausfriedensbruch in Berlin mit politischen Hintergrund gäbe.
Weiter erklärte das BKA, dass die betreffenden Daten in INPOL-Neu bis mindestens 2010 gespeichert würden, eine weitere Speicherung dann – wie es die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorsehen – geprüft würde.
Gegen den stattgefundenen Datenaustausch legte der Betroffene Klage wegen illegaler Speicherung der Daten ein und beantragte den Datensatz nicht zu löschen um die Rechtswidrigkeit der Speicherung feststellen zu können. Zunächst teilte das BKA mit, dass die Sache aus Quellenschutz weiter geheim bleibe. Nach einem abgelehnten Widerspruch wurde Klage eingelegt. Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden das BKA zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte, wurde es dem BKA wohl zu heiß und es erklärte, den Datensatz gelöscht zu haben (deutlich vor der angekündigten Speicherung bis 2010). Damit sei die Klage gegenstandslos und abzuweisen.
Das Gericht entschied, dass die Löschung im laufenden Verfahren durch das BKA rechtswidrig gewesen sei und das BKA die Kosten des Verfahrens tragen müsse.
Beim Datenaustausch scheint die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden also gut zu funktionieren. Beim NATO-Gipfel 2009 und beim G8-Gipfel 2007 wurden zwischen zahlreichen internationalen Polizeibehörden Daten hin und her getauscht, teilweise Ein- bzw. Ausreiseverbote auf Grund dieser Daten verhängt – um die Rechtmäßigkeit des Handelns scherten sich diese Behörden nur selten, wie an der vorliegenden Erfahrung zu merken ist.