NIVADIS: Löschung nicht möglich

Weil ich mal wieder wissen wollte, was die Polizei so über mich speichert, habe ich Anfang 2018 Auskunftsersuchen (siehe datenschmutz.de) an sämtliche Landeskriminalämter geschickt. Wie immer wenn ich das mache, gab es einige bemerkenswerte Antworten und Datenspeicherungen.

Die Polizeidirektion Osnabrück speicherte zu mir zwei Vorgänge. Zum einen hätte ich mich 2013 als Teilnehmerin einer nicht angemeldeten Versammlung auch nach Auflösung durch die Polizei nicht von der Zufahrtsstraße zur Brennelementefabrik Lingen entfernt. Das dazugehörige Bußgeldverfahren wurde 2014 eingestellt. Dieser Eintrag sollte bis 2024 gespeichert werden.

Der zweite Vorgang speicherte das Delikt „Sonstige Sachbeschädigung“ und meine Rolle „Teilnehmer“ zu folgendem Kurzsachverhalt: „Aktivisten dringen in das umzäunte Gelände der Firma ANF/ AREVA ein, indem sie einen Maschendraht beschädigen, und halten sich für ca. eine Stunde auf dem Gelände auf. Ereignisdatum war Dezember 2015 und das Löschdatum war festgesetzt auf 2026.

Ich fragte zum zweiten Vorgang nach:

„mit Schreiben vom (…) teilten Sie mir (…) mit ich sei als Teilnehmerin einer Sachbeschädigung gespeichert. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu diesem Vorgang und erläutern Sie woraus Sie meine vermeintliche Tatbeteiligung ableiten.“

Daraufhin erhielt ich als Antwort

„Ich (…) teile Ihnen nach Rücksprache mit der sachbearbeitenden Polizeidienststelle mit, dass in Bezug auf die Sachbeschädigung kein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Als Teilnehmerin an einer Demonstration wurden lediglich Ihre Personalien festgestellt.“

Im diesem Fall wurden also zu einer Strafsache meine Personalien gespeichert, weil ich Stunden vorher (!!) an einer Demonstration (!!) (vor dem Haupttor des Geländes, also auch woanders) teilgenommen hatte. Ich wurde weder als Zeugin noch als Angeklagte geführt, sondern einfach nur so gespeichert, eben weil ich auf der Demo war.

Ich beantragte daraufhin die Löschung der Daten und begründete das wie folgt:

Zur ersten Speicherung: „Einen Vorgang, der lediglich zu einem Bußgeldverfahren führte, welches schon längst eingestellt wurde, 10 Jahre lang zu speichern halte ich für unverhältnismäßig.“
Sowie zur zweiten Speicherung: „Eine Versammlungsteilnahme meiner Person 10 Jahre lang zu speichern, weil gegen andere Menschen ein Strafverfahren eingeleitet wurde entbehrt jeder Logik.“

Ich erhielt die Antwort aufgrund meines Antrags käme das zuständige Fachkommissariat zwar auch zu der Auffassung, dass eine 5-Jahres-Speicherfrist bei beiden Einträgen ausreichend sei, aber „systembedingt“ sei „eine nachträgliche Herabsetzung der Aufbewahrungsfrist von 10 auf 5 Jahre nicht möglich“.

Wie bitte? Die Polizei hält ihre eigenen Speicherfristen für unverhältnismäßig lang, ist aber technisch nicht in der Lage Einträge zu löschen?

Es wurden dann tatsächlich aus beiden Einträgen zumindest meine Daten gelöscht. Aber gespeichert werden die eigentlichen Vorgänge nun also doch zehn Jahre. Und vermutlich inklusive weiterer Personalien all der Leute, die sich den Aufwand nicht gemacht haben, Löschanträge zu stellen… es bleibt wie so oft vor allem frustrierend, sich mit Datenschutz bei polizeilichen Datenbanken zu beschäftigen.

Kommentar abgeben