Das Landeskriminalamt (LKA) Hamburg führt verschiedene Datenbanken über für sie interessante Personengruppen. Grundatz für diese Dateien scheint zu sein, sie weitmöglichst geheim zu halten – so werden Anfragen nach dem Transparenzgesetz abgelehnt oder bei der Beantwortung gleich gelogen. Auch dem Parlament und Personen, die Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen, wird nur widerwillig und sehr eingeschränkt geantwortet.
Größere Öffentlichkeit gab es Anfang des Jahres zu der Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ des LKA Hamburg, die alle Arten von Sportfans erfasst. Die Frage, ob eine Datei zu Sportgewalt existiere, hatte das LKA ein Jahr zuvor jedoch verneint – mit einer wissentlichen Falschinformation.
Darüber hinaus stelle sich heraus, dass in der Datei zahlreiche Personen nur als Begleitpersonen gespeichert wurden – nach einer datenschutzrechtlichen Überprüfung mussten zahlreiche Einträge gelöscht werden.
Neben der Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ gibt es zahlreiche weitere Anwendungen, in denen Fälle mit bestimmten Bezügen gespeichert werden – dabei aber nicht nur Tatverdächtige, sondern auch Kontakt- und Begleitpersonen, sodass im Prinzip jede*r erfasst werden kann. Verarbeitet werden diese mit dem polizeilichen System CRIME.
Trotz dem Vorgang um die Sport-Datei wird die Polizei in Hamburg bleibt weiter verschwiegen, wenn es um ihre Datenspeicherungspraxis geht, insbesondere auch wenn es um die Speicherung von Daten zu politisch aktiven Menschen geht. So gibt es bei der Staatsschutz-Abteilung des LKA eine personenbezogene Datenbank namens AURELIA, in der über 3000 Personen namentlich erfasst sind.
Zweck der polizeilichen Datensammlung
Das LKA schreibt dazu in einer Antwort auf ein Auskunftsersuchen einer in der Datei erfassten Person:
„Die Datei dient der Intensivierung der Verfolgung politisch motivierter extremistischer Kriminalität und der vorbeugenden Bekämpfung extremistische/terroristischer Straftaten aus den Bereichen
– Rechtsextremismus/Fremdenfeindlichkeit
und
– Linksextremismus“
Die Datei wird zu präventivpolizeilichen Entscheidungen zur Gefahrenabwehr benutzt (also z.B. zur Entscheidung wie viel Polizei zu einer Demo geschickt wird oder für die Erteilung von Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen). Ob die ganze Datensammelei jedoch tatsächlich etwas bringt, weiß auch die Polizei nicht:
„Intensität und Umfang der dadurch abgewehrten Gefahren sind nicht messbar.“ (Antwort auf kleine Anfrage der Linken)
Genauer ist der Zweck der Datei und wer dort erfasst wird, kaum herauszufinden. Eine Ausgabe der Errichtungsanordnung (Verfahrensbeschreibung) zu der Datei verweigert das LKA mit Rückendeckung des Hamburger Datenschutzbeauftragten (sowohl für die Datei AURELIA als auch für die Datei „Gruppen und Szenegewalt“).
Die Polizei vertritt hier die Rechtsauffassung, dass Verfahrensbeschreibungen der Polizei generell von der Einsichtnahme für den Bürger ausgenommen sind und beruft sich dabei auf das Datenschutzgesetz.
Wer wird gespeichert?
In der Datei sind laut Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft 3.371 Personen gespeichert – eine Zuordnung zu den genauen Phänomenbereichen (rechts/links) verweigert die Polizei – vielleicht wäre das Ergebnis peinlich? Zu wie vielen der gespeicherten Personen überhaupt einschlägige Verurteilungen gespeichert sind, will die Polizei ebenfalls nicht preisgeben, nur das 81 Personen minderjährig sind.
Über die Speicherung entscheiden „14 Beamtinnen und Beamte der Abteilung Staatsschutz, LKA 7“.
Das ist insofern spannend, dass es sich um eine Datei handelt, die sich explizit gegen „Extremismus“ richtet und nach dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdient für die Aufgabe, zu beurteilen, was extremistisch ist, der Verfassungsschutz zuständig ist. In der Antwort auf die kleine Anfrage heißt es auf die Frage danach, was extremistisch ist:
Der extremistischen Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten.
In Hamburg ist das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) originär für die Feststellung extremistischer Hintergründe einer Straftat oder einer Person zuständig.“
(Kleine Anfrage I)
Kommunikation mit dem Verfassungsschutz?
Um in der Datei zu landen, ist jedoch (nach Angabe des LKA, das ja auch schonmal lügt) keine Kommunikation mit dem Verfassungsschutz nötig (die darüber hinaus verboten wäre), denn schließlich entscheiden die Staatsschutz-Polizist*innen.
Die tatsächliche Vorgehensweise bleibt unklar. So schreibt das LKA einer gespeicherten Person, auf Nachfrage, warum die gespeicherte Tat als extremistisch eingestuft würde und nach der Kommunikation mit dem Verfassungsschutz, dazu:
„Ergänzend zu ihren Fragen … ist klarzustellen, dass die Straftat, Az … nicht als extremistisch bewertet wurde. Da die Datei AURELIA ebenso der vorbeugenden Bekämpfung von extremistischen Straftaten dient, ist dies auch nicht zwingend erforderlich. …
Die vorgenannte Straftat wird dem Phänomenbereich Links zugeordnet. Sie wurde nicht als extremistisch bewertet.
Die Einstufung wird vom Landesamt für Verfasssungsschutz abschließend festgelegt. Ein Datenaustausch erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§18 PolDVG, §19 HmbVerfSchG). Im Weiteren wird von einer Beauskunftung gemäß §12a Abs. 3 Nr. 5 HmbDSG abgesehen.“
In der Antwort auf eine weitere kleine Anfrage der Linken heißt es:
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erhält zu jeder beim Landeskriminalamt (LKA) 7 bearbeiteten Straftat eine Meldung (Kriminaltaktische Anfrage – Politisch Motivierte Kriminalität/KTA-PMK), welche überprüft und zurückgespiegelt wird.
Danach wird über jede Tat bei welcher der Staatsschutz ermittelt auch mit dem Verfassungsschutz kommuniziert, die Aussage, dass da keine Kommunikation stattgefunden habe, vermutlich also wieder falsch. Ob genau zur Speicherung in der Datei mit dem Verfassungsschutz kommuniziert wird und worüber, wird nicht festgelegt. Gleichzeitig wird gespeichert, unabhängig davon ob extremistische Anhaltspunkte vorliegen oder nicht. Kann also jede Kontrolle bei einer Demo, bei der die Polizei einen Vorwurf konstruiert in der Datei gespeichert werden?
Noch nicht mal eine Kontrolle durch die Betroffenen ist möglich, wenn jede Auskunft darüber verweigert wird. Die angeführte Begründung bedeutet, dass wenn Daten ohne Kenntnis der Betroffenen erhoben werden, sie eigentlich informiert werden müssten, aber eine Ausnahme gemacht wird, weil
„die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen überwiegender schutzwürdiger Interessen der Betroffenen oder Dritter geheim gehalten werden müssen.“
Also auch hier wieder Geheimniskrämerei von Verfassungsschutz und Polizei.
Was wird gespeichert?
Auch zu der Frage, was eigentlich genau gespeichert wird, verhält sich das LKA bedeckt. So wird dem Parlament die Auskunft zu den Kriterien der Erschließung der Datei verweigert:
Die eingegebenen Textinformationen sind generell suchfähig. Darüber hinaus berührt die Offenlegung von Einzelkriterien der Datei AURELIA die polizeiliche Taktik und wäre dazu geeignet, dass sich von polizeilichen Maßnahmen betroffene Personen auf die polizeilichen Vorgehensweisen einstellen könnten. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Polizei im Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität wird daher von einer weitergehenden Beantwortung abgesehen.“
(Kleine Anfrage II)
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass das LKA in Hamburg lieber im Geheimen operiert und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Überprüfung des Behördenhandels zurück stehen muss. Und als Totschlagargument wird angeführt, dass die Funktionsfähigkeit der Polizei im Bereich der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität (mit schwingt „Terrorismus“) durch eine transparentere Arbeitsweise gefährdet wäre. Vielleicht weil die Datenspeicherungspraxis keiner Überprüfung stand halten würde?
Hintergrundinformationen: