Die Unterschiedlichkeit von Behördenreaktionen ist ganz spannend. Während in Niedersachsen Daten akribisch gesammelt werden, ist es in NRW eher willkürlich, was in den Akten landet. Ein acht Stunden angehaltener Atomtransport landet in keiner Polizeiakte, aber wenn wir beim Baumklettern im Heimatort „erwischt“ werden, wird das beim Staatsschutz gespeichert.
Sonst scheint es erst mal entspannt zu laufen, dass LKA NRW teilt mir mit, dass es einen Datensatz gespeichert hat. Ich weise sie darauf hin, dass das entsprechende Verfahren eingestellt wurde. Und sie antworten tatsächlich bald darauf, sie hätten das geprüft und den Datensatz gelöscht.
Dafür reagiert das LKA NRW an anderer Stelle bockig, sie sagen zwar, sie hätten nur den einen Datensatz ins polizeiliche Informationsssystem INPOL gestellt, es könnte aber sein, dass weitere Behörden und Polizeipräsidien in NRW ebenfalls Einträge dort hinein gespeichert haben. Eine Weiterleitung, wie in Niedersachsen Praxis, verweigern sie hartnäckig, auch eine Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten hilft nicht. Das LKA NRW weist mich stattdessen darauf hin, dass ich, sofern ich „Anhaltspunkte“ hätte, dass personenbezogene Daten zu meiner Person „durch andere Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen … gespeichert sein könnten“ ein Auskunftsersuchen direkt bei diesen Behörden stellen solle. Bei jedem Polizeipräsidium in dessen Zuständigkeit mal irgendwann meine Personalien willkürlicherweise festgestellt wurden?
Von Mitstreiter*innen habe ich etwa zwei Jahre später erfahren, dass der Absatz, dass nicht weiter geleitet wird, zwar immer noch in den Briefen steht, praktisch aber jetzt eine Weiterleitung stattfindet – jedenfalls erhielten sie ohne weitere Anfragen Auskünfte von verschiedenen Polizeipräsidien in NRW.
Dieser Beitrag erschien als Teil eines Artikels in der GWR 393.