Fingerabdrücke beim BKA

Neulich im Polizeipräsidium: Die Polizei hat mich (wahrscheinlich mal wieder rechtswidrig) mitgenommen, aufs Präsidium verschleppt und möchte mich erkennungsdienstlich behandeln – das heißt: Fotos machen, Personenbeschreibung anfertigen und Fingerabdrücke nehmen. Wenn ich nicht mitmache, gewaltsam – erkennungsdienstliche Misshandlung würde es oft besser treffen. Ich habe keine Lust – sie versuchen mich zu überreden und meinen ich könne die Daten ja hinterher löschen lassen, wenn es rechtswidrig wäre. Da muss ich laut lachen.

Zwei Jahre zuvor. Castor. Ich werde in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich behandelt. Begründung: Ich hätte die „falschen Vorbilder“ – ich bin also einfach mit Leuten, die die Polizei nicht mag zusammen unterwegs. Gegen diese polizeiliche Maßnahme lege ich Widerspruch ein. Ein halbes Jahr später erhalte ich tatsächlich einen Bescheid, in dem die Bundespolizei die Anordnung zur „erkennungsdienstlichen Maßnahme“ aufhebt und verspricht alle erhobenen Daten zu löschen.

Die Polizei löscht was? Pustekuchen. Nach dem Bescheid stelle ich diverse Auskunftsersuchen, unter anderem an Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA). Ich hatte ja erwartet, dass sie die Daten nicht gleich löschen, aber dass sie mir das auch noch mitteilen? Sowohl bei Bundespolizei als auch bei BKA und LKA Hessen sind Daten aus der erkennungsdienstlichen Behandlung noch gespeichert. Ich weise schriftlich auf den Bescheid der Bundespolizei zur Löschung der Daten hin. Tatsächlich entschuldigt sich die Bundespolizei bei mir und dankte mir für den Hinweis auf den Fehler in ihrer Arbeit. Zitat:

„Solche Hinweise helfen uns, die Qualität unserer Arbeit zu verbessern.“

Sie behaupten die Daten zu löschen, ob das mittlerweile passiert ist, weiß ich nicht.

Fakt ist, die Daten wurden von der Bundespolizei ans BKA weitergeleitet und das hat sie gespeichert – in der Verbunddatei Erkennungsdienst, in einer Kriminalakte in der Zentraldatei BKA-Aktennachweis und im Automatisierten-Fingerabdruck-Identifizierungs-System wie sie mir mitteilen. Ich denke, die Fingerabdrücke sind rechtswidrig erhoben – also müssen sie die doch löschen – und beantrage die Löschung.

Die Antwort:

„Die beim BKA nach §2 Abs. 4 Nr. 1 BKAG vorhandenen erkennungsdienstlichen Daten/Unterlagen werden dann solange vorgehalten, bis die datenerhebende Stelle ihre Beteiligung an der Speicherung der Daten in der Verbunddatei Erkennungsdienst aufgibt und die Aussonderungsprüfung zu keiner kriminalpolizeilichen Prognose führt, die die Aufrechterhaltung der Speicherung und die Aufbewahrung der Unterlagen rechtfertigt.“

Das BKA hätte jetzt die Daten von der Bundespolizei übernommen und da weitere Erkenntnisse über mich beim BKA vorliegen

„steht eine Löschung der ed-Unterlagen beim BKA zum jetzigen Zeitpunkt nicht an. Sie sind … wiederholt wegen verschiedener Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten.“.

Übersetzt: Das BKA will meine Daten nicht löschen und interessiert sich nicht die Bohne dafür, ob sie rechtswidrig gewonnen wurden. Es meint wohl, meine „kriminalpolizeiliche Prognose“ würde die weitere Datenspeicherung rechtfertigen. Die weitere Speicherung von Daten, die sie nie bekommen hätten, hätte die Polizei rechtmäßig gehandelt. Ich bin wegen „verschiedener Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten“ – hört sich schlimm an, oder? Real heißt das, die Polizei hat versucht, mir verschiedene Straftaten anzuhängen und Ermittlungsverfahren eingeleitet – verurteilt wurde ich nie. Also rechtfertigt die Polizei die weitere Speicherung von meinen Fingerabdrücken und Fotos damit, dass sie versucht hat mit bei verschiedenen Gelegenheiten Straftaten anzuhängen. So funktioniert der Rechtsstaat.

Ich schalte den Bundesdatenschutzbeauftragten ein. Mehr als zwei Jahre nach meinem Widerspruch gegen die erkennungsdienstliche Behandlung erhalte ich schließlich Post: Angeblich seien die Daten aus der erkenunngsdienstlicheb Behandlung beim BKA gelöscht worden. Ob das tatsächlich passiert ist, weiß ich nicht – ich bezweifele es. Trotzdem würde ich allen weiter empfehlen, Auskunftsersuchen an die Behörden zu stellen – unterhaltsam ist es in jedem Fall.

Hier der Link zum Generator für Auskunftsersuchen

Dieser Bericht erschien zuerst in der Graswurzelrevolution 388.

Ein Kommentar

  1. Ein Datensatz, für den niemand zuständig ist – Teil 1 | Datensch(m)utz bei der Polizei

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