Jahrelange rechtswidrige Speicherungen auf Grund von eingestelltem Verfahren

Am 19.2.2015 bekam ein Atomkraftgegner nach langer Auseinandersetzung recht: Das LKA Baden-Württemberg hatte jahrelang Daten über ihn gespeichert, auch aus ganz legalen Aktionen wie Infostand-Anmeldungen, war aber überfordert, diese zu begründen.

Ein Verfahren wegen schweren Eingriffs in den Schienenverkehr, welches 2000 eingeleitet wurde hatte dem LKA genug Anhaltspunkte gegeben um den Mann näher zu beobachten und auch seine legalen Aktivitäten in ihrer Datensammlung zu speichern. 2001 wurde das Verfahren eingestellt, die Datenspeicherungen jedoch nicht. Der Atomkraftgegner erfuhr durch Zufall 2007 über die langen über ihn geführten Listen und klagte gegen die Speicherung und auf Einsichtnahme.

Erst zwei Wochen vor der vorm Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verhandlung erhielt er die gespeicherten Daten, das LKA behauptet gleich, sie gelöscht zu haben – damit eine Rechtswidrigkeit nicht mehr überprüfbar war?

Es wurde weiter geklagt, das Verwaltungsgericht Stuttgart verwarf die Klage als unzulässig, wohl weil die Daten schon gelöscht seien und deshalb kein Feststellungsinteresse bestehe. Der Atomkraftgegner bekräftigte die Wiederholungsgefahr, dass das LKA weiter Daten über ihn sammeln könne.

Vorm Verwaltungsgerichthof Mannheim schließlich machte das LKA keine gute Figur: Es behauptete, es gäbe es Anhaltspunkte, dass es sich um einen potentiellen Straftäter handele und damit sei die Speicherung rechtmäßig. Auf Nachfrage konnte es jedoch keinen der Anhaltspunkte näher begründen, auch nicht die Berufung auf ein eingestelltes Verfahren. So sah also auch das Gericht keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Mensch Straftaten begehen würde und erklärte die Datenspeicherung für rechtswidrig.

Um gegen willkürliche polizeiliche Datenspeicherungen vorzugehen, war auch hier wieder ein langer Atem erforderlich!

Das Urteil stellt die grundsätzliche Datensammlungspraxis der verschiedenen LKA in Frage und fordert konkrete Gefahrenabschätzungen und regelmäßige Überprüfungen von gespeicherten Daten.

Quellen:

Artikel in der Stuttgarter Zeitung

Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim

Einschätzung des Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim

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