Ein Datensatz, für den niemand zuständig ist – Teil 1

Bereits 2008 stellte ich ein Auskunftsersuchen an das hessische LKA und ans BKA. Das BKA schreibt nach etwa einem Monat, dass sie keine Daten über mich haben. Schon nach 13 Monaten erhielt ich eine Antwort vom LKA Hessen: Gespeichert ein Datensatz wegen einem Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch. Der Vorwurf war absurd, ein Massenverfahren zur Einschüchterung von Protest. Das Verfahren war bereits vor meinem Auskunftsersuchen eingestellt worden. Ich beantragte die Löschung des Datensatzes bei der für den Datensatz verantwortlichen Behörde. Antwort des Polizeipräsdidiums Frankfurt: Nein, wir sind nicht verpflichtet, den Datensatz zu löschen. Aussonderungsprüfdatum ist erst 2018.

Vier Jahre und einige Aktionen später stelle ich erneut Auskunftsersuchen, unter anderem ans BKA und das hessische LKA. Mit dem LKA Hessen gibt es einiges hin und her, zunächst bekomme ich von dort eine falsche Auskunft mit einem Vorfall inklusive erkennungdienstlicher Behandlung an einem Tag wo ich nicht mal in Hessen war – so sorgfältig arbeitet das LKA. Ich frage nach und bekomme eine korrigierte Auskunft. Der Datensatz aus 2008 ist dort nicht mehr vorhanden, wurde also wohl doch vorzeitig gelöscht. Vielleicht hat irgendwer aus dem damaligen Kessel gegen die Datenspeicherung geklagt.

Aber Überraschung! Beim BKA stehe ich in der Verbunddatei innere Sicherheit mit verschiedenen Einträgen – hier ist der Datensatz aus Hessen inzwischen angekommen und wird unter anderem zur Begründung der weiteren Speicherung meiner erkennungsdienstlichen Daten und zur kriminalpolizeilichen Prognose herangezogen.

Also nächster Versuch: Ich fordere das BKA auf, den Datensatz zu löschen, schließlich ist das Verfahren schon lange aus Mangel an Beweisen eingestellt und die Daten sind beim LKA Hessen nicht mehr gespeichert. Das BKA verweist mich dreist zurück nach Hessen: „Wenden Sie sich daher bezüglich der Löschung des Datensatzes … aus der Datei Innere Sicherheit an das Hessische Landeskriminalamt.“ Und wie sollen nun die Hessen einen Datensatz löschen, den sie nicht mehr haben?

Also lege ich per Einschreiben beim BKA Widerspruch gegen die Ablehnung der Löschung des Datensatzes ein und wende mich an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Der kann mir nicht helfen, da das LKA Hessen Datenbesitzerin ist. Also frage ich erneut beim LKA Hessen nach und erkläre die Situation. Von dort werde ich seitdem vertröstet, das immer mehr Unterlagen fehlen für eine Entscheidung. Es bleibt also abzuwarten, welche Erklärung sie sich diesmal einfallen lassen. Über den weiteren Fortgang schreibe ich demnächst.

Datenanfragen bedürfen eines langen Atems und viel Geduld. Trotzdem gibt es immer mal wieder Erfolge, also hier der Aufruf: Versucht es auch einmal und wehrt euch! Auskunftsersuchen-Generator

Dieser Artikel erschien zuerst in der GWR 892.

Ein Kommentar

  1. Ein Datensatz für den niemand zuständig ist – Teil 2

    […] gibt eine Antwort vom hessischen LKA auf den Antrag, einen Datensatz zu löschen, der nur beim BKA als von Hessen eingestellt gespeichert wurde, bei der Auskunft des LKA Hessens aber…. Nach fast neun Monaten haben sie beim LKA Hessen jetzt die von ihnen in die “Verbunddatei […]

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